Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen amg-mieten.cc

Allgemeines

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Der Mieter verpflichtet sich ohne Alkohol und/oder Drogeneinfluss bei Mietantritt zu stehen.
  3. Dem Mieter ist untersagt das gemietete Fahrzeug für sportliche Zwecke (Rennen, Sportveranstaltungen und dgl.), gewerbliche Zwecke sowie rechtswidrige Verwendungszwecke zu nutzen.
  4. Unsere Mietfahrzeuge sind alle mit einem GPS – Ortungssystem ausgestattet.
  5. Das Fahrzeug muss beim Abstellen gegen Diebstahl und Einbruch gesichert werden.
  6. Der Mieter erklärt, dass er sämtliche von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere hinsichtlich der Übernahme seiner Verpflichtungen, auch in Vollmacht für den bzw. die berechtigten Lenker des Mietwagens abgibt, so dass sämtliche Erklärungen auch für und gegen den bzw. die berechtigten Lenker wirken.
  7. Das Ausschalten von ESP und Traktionskontrollen ist strengstens verboten. Der Mieter haftet voll umfänglich für die entstandenen Schäden. Driften, Burnouts, Launch Control – Starts und dergleichen sind verboten! Sollten diese durchgeführt werden und nachweislich die Profiltiefe gesunken sein
    wird dem Mieter ein neuer Satz Reifen verrechnet.
  8. Das Mietfahrzeug muss wieder gereinigt an den Vermieter übergeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine Reinigung pauschal in der Höhe von € 50,- inkl. gesetzlicher Mwst. in Rechnung gestellt.
  9. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss auch als solches wieder zurückgebracht werden. Es darf nur Super Benzin 98 Oktan getankt werden. Sollte das gemietete Fahrzeug nicht vollgetankt werden wird eine Pauschale von € 20,00 + € 1,60 pro fehlendem Liter in Rechnung gestellt.
  10. Ein Barablöse von Gutscheinen ist nicht möglich!
  11. Bei Verstößen haftet der Mieter unbeschränkt für alle entstanden Schäden.
  12. Das Fahrzeug darf nur in Österreich genutzt werden, sofern es nicht anders vereinbart und schriftlich festgehalten wurde.
  13. In den Fahrzeugen gilt striktes Rauchverbot!
  14. Bei Unwettern muss das Fahrzeug in Sicherheit gebracht und untergestellt werden.
  15. Alle Mietfahrzeuge sind Vollkasko versichert. Die Selbstbeteiligung sind 5% der Schadenssumme mindestens jedoch € 4000,-. Bei kleineren Schäden wird nur der tatsächliche Schadenswert fällig.

Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer

  1. Der Mietvertrag kommt durch die Bestellung über das Online Portal AMG-MIETEN.cc und die damit verbundene Akzeptierung der Mietbedingungen zustande. Weiteres erklärt der Mieter durch seine Bestellung verbindlich, dass er zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises fähig ist.
  2. Grundsätzlich besteht für getätigte Mietverträge kein Widerspruchsrecht.
  3. Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen. Sollte das Fahrzeug an Dritte übergeben werden, welche nicht in dem Mietvertrag angeführt sind, kommt es zum Verfall des Versicherungsschutzes.
  4. Folgende Unterlagen müssen bei der Übergabe des Mietfahrzeuges übergeben werden.
    • Österreichische Fahrerlaubnis für jeden vertraglichen Fahrer (gültiger Führerschein)
    • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • Sollten die Dokumente bei Mietbeginn nicht vorgelegt werden können, kann der Vermieter aus dem Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen nicht Erfüllung sind ausgeschlossen.
    • Der Mieter muss mindestens 23 Jahre und mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerscheines B sein.
  1. Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt, in welchem die wichtigsten Daten für die Fahrzeugmiete erfasst werden. Dazu gehören die Daten des Mieters, Zustand und Kilometerstand des Fahrzeugs, usw. Der Mieter sowie der Vermieter erhalten jeweils einen Abzug.
  2. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs führt die Firma CFC Consulting GmbH das bei der Übergabe erstellte Protokoll fort. Im Beisein des Mieters wird der offensichtliche Zustand des Fahrzeugs, der Kilometerstand und eventuelle Schäden im Protokoll ergänzt.

Mietzeit und Zahlungsbedingungen

  1. Die Mietzeit wird zwischen Vermieter und Mieter bei der Online Buchung bestätigt. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum von 24 Stunden, beginnend mit Buchung von 9 Uhr am Buchungstag bis 9 Uhr am Folgetag. Das 6 Stunden Paket kann im Zeitraum von 9 Uhr bis 20 Uhr online gebucht werden. Nicht vereinbarte Zusatzstunden werden pro Stunde mit je einem 1/4 des Tagespreises laut Online Portal berechnet. Durch die Online Buchung des Mieters, hat dieser die Mietbedingungen der Firma CFC Consulting GmbH gelesen und akzeptiert.
  2. Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Mietdauer kann nur über das Online Buchungsportal amg-mieten.cc vorgenommen werden. Sollte keine Verlängerung möglich sein, hat der Mieter den Mietwagen pünktlich zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen (gleich aus welchen Gründen), verliert der Mieter sämtliche Rechte aus dem Mietvertrag, insbesondere den vom Vermieter zugesagten Versicherungsschutz und die Haftungsreduzierung des Mieters. Ungeachtet dessen ist der Mieter verpflichtet, für die Dauer der ungenehmigten Überschreitung der Mietdauer den jeweiligen Mietpreis nach der Online Preisliste zu zahlen, mit Ausnahme der gesonderten Kosten für vertragliche Haftungsbeschränkung. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
  3. Der aktuelle Mietpreis ist im Online Buchungsportal amg-mieten.cc einzusehen.
  4. Eine Buchung ist nur dann gültig, wenn auch die Zahlung des gebuchten Mietpreises an die Firma CFC Consulting GmbH in vollem Umfang geleistet wurde. Sollte das Geld nicht innerhalt von 5 Werktagen auf dem Konto der Firma CFC Consulting GmbH verbucht sein verfällt die Buchung seitens der Firma.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit der Vermieterin in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben.
  6. Überschreitet der Mieter die im Mietzeitraum enthaltenen Inklusiv-Kilometer, so verpflichtet sich der Mieter für jeden hinaus gefahrenen Kilometer zur Zahlung des Mehrkilometerpreises von € 2,60 inkl. Mwst.
  7. Nicht verbrauchte Inklusiv-Kilometer, einschließlich der gebuchten Kilometerpakete, verfallen mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Erstattung jeglicher Art erfolgt nicht.

Schäden am Mietwagen 

  1. Technische Schäden
    Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklich schriftlich erteilter Genehmigung des Vermieters in einer Fachwerkstatt des vermieteten Mietwagenfabrikats vorgenommen werden. Die Genehmigung des Vermieters ist entbehrlich, wenn dem Mieter vor Durchführung der Reparatur von der Fachwerkstatt schriftlich und verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als 80,-EUR betragen. Der Vermieter erstattet die dem Mieter nach den vorangegangenen Bestimmungen erwachsenen effektiven Kosten für die Beseitigung der Schäden gegen Vorlage der vom Mieter verauslagten und quittierten Originalrechnung, wenn der Mieter nachweist, dass Schäden und Betriebsstörungen nicht von ihm verschuldet wurden bzw. die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges gegeben war.
  2. Schäden durch Unfall
    Ein Unfallschaden im Sinne dieser Bestimmungen ist jedes Ereignis im öffentlichen und privaten Straßenverkehr, das mit dessen Gefahren im ursächlichen Zusammenhang steht und einen Sachschaden am Mietwagen zur Folge hat, egal ob an dem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist oder nicht.

Bei jedem Unfallschaden ist der Mieter verpflichtet:

    • sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei.
    • Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten und
    • einen vollständigen Schadenbericht (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, der Unfallzeit sowie des Unfallherganges) nach Rückgabe des Fahrzeugs in der Vermietstation zu erstellen und dem zuständigen Mitarbeiter zu übergeben
    • Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen
    • Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter sofort telefonisch, notfalls per E­-Mail, von einem Unfall zu verständigen.
    • Bei Rückgabe des Mietwagens hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem Vermieter anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten.

Haftung des Mieters

  1. Unbeschränkte Haftung des Mieters bei Überlassung an nichtberechtigte Lenker. Überlässt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt.
  2. Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung des Mieters und berechtigten Lenkers .
    Durch den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung kann die Selbstbeteiligung für Schäden durch den Mieter und den berechtigten Lenker beschränkt werden. Eine solche vertragliche Haftungsreduzierung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter und der berechtigte Lenker für Schäden, bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Die Haftung des Mieters/Fahrers für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht ausgeschlossen werden.
    Der Mieter und der Fahrer haften unbeschränkt für während der Mietzeit von Ihnen begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter und der Fahrer stellen den Vermieter von sämtlichen Buß-und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von dem Vermieter erheben.
    Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern oder Überbeanspruchung während der Mietzeit zurückzuführen sind.
  3. Unbeschränkte Haftung des Mieters und berechtigten Fahrers trotz vertraglicher Haftungsbeschränkungen bei Unfällen, Diebstahl, Vandalismus etc.
    Die Haftungsreduzierung gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich verursachte Schäden. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung oder Pflichtverletzung ist amg-mieten.cc berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer.
    Mieter und Fahrer haften ungeachtet der vereinbarten Haftungsbeschränkung dem Vermieter in voller Höhe als Gesamtschuldner auf Schadensersatz:
    – in allen Fällen, in denen im Rahmen eines Vollkaskoversicherungsvertrages die jeweilige Vollkaskoversicherung (Vermieter) gegenüber ihrem Versicherungsnehmer (Mieter) den Versicherungsschutz entziehen darf, sowie darüber hinaus.
    – bei Führen des Kraftfahrzeuges durch den Lenker schon bei geringster Alkohol und/oder Drogenbeeinflussung,
    – wenn der zur selbständigen Auswahl des Lenkers berechtigte Mieter den Mietwagen an einen Lenker übergibt, der nicht im Besitz der für den betreffenden Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist,
    – wenn das Fahrzeug verkehrswidrig oder für sportliche Wettkämpfe genutzt wurde,
    – bei nicht genehmigten Auslandsfahrten mit dem Mietfahrzeug.
  4. Umfang des zu leistenden Schadenersatzes
    Im Haftungsfalle haben Mieter und Fahrer folgende Schäden als Gesamtschuldner zu ersetzen:
    Die Schadenersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Bergung und Rückführung, Sachverständigengebühren und etwaige weitere amg-mieten.cc entstehenden Kosten und Mietausfall in Höhe von 60 % der Tagessätze der jeweils gültigen Online Preise.
    Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten.
    Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung des Fahrzeuges entfällt sämtlicher Versicherungsschutz. Alle daraus folgenden Schäden sind vom Mieter zu tragen.

Haftung des Vermieters

  1. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, es sei denn der Anspruch auf eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schäden oder Verluste an bzw. von Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem zurückgelassen wurden.

Außerordentliche Kündigung

  1. Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
    •  mangelnde Pflege des Fahrzeuges
    • unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch
    • vorsätzliche Beschädigung des Mietfahrzeuges
    • der Versuch entstandene Schäden schuldhaft zu verschweigen oder zu verbergen
    • Nutzung des Fahrzeuges bei der Begehung oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten

Stornobedingungen

  1. Bis sieben Tage vor Mietbeginn ist eine einmalige Änderung der Buchung gegen eine Umbuchungsgebühr von 30 EUR möglich. Im Falle einer Stornierung wird eine Stornogebühr fällig. Eine Stornierung ist bis zu 72 Stunden vorher möglich. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:• bis 8 Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei
    • ab Beginn der 8. Woche bis zum Beginn der 4. Woche vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
    • ab Beginn der 4. Woche bis zum Beginn der 2. Woche vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
    • unter 2 Wochen bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 85% des Mietpreises
    • bei Nichtabholung: 95% des Mietpreises

Die Kalkulationsgrundlage für die Stornogebühr ist immer der Gesamtmietpreis inkl. alle gebühren und Extras.
Sollte der Mieter nicht zum vereinbarten Abholzeitpunkt erscheinen, wird der Vermieter die Reservierung zwei Stunden lang aufrechterhalten. Danach ist das Fahrzeug wieder für andere Kunden freigegeben.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
  3. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz
  4. Der Firma CFC Consulting GmbH, 9173 Sankt Margareten im Rosental in Dullach 3a. Dasselbe gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Verstöße gegen die Mietbedingungen gelten aus Vertragsbruch und werden zusätzlich mit 500,00 EUR Strafe geahndet.
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